U P D A T E   15. Dezember 2020

An uns wurde die Frage herangetragen, ab wann, als Tagesmutter eine Maske getragen werde muss. Bei der Betreuung der Tageskinder wäre dies nicht verhältnismässig. Jedoch gehen wir hier nach den Empfehlungen von kibesuisse, welche in den unten fettgedruckten Situationen, dargestellt werden.

Aufgrund der neuen Bundesbestimmungen zum Maskentragen am Arbeitsplatz tragen die Betreuungspersonen in Arbeitssituationen ausserhalb der unmittelbaren Betreuung (z.B. bei Sitzungen, Gesprächen mit Eltern oder der Vermittlungsstelle) eine Hygienemaske, sofern der Abstand nicht eingehalten wird, namentlich in abgetrennten Räumen (Art. 10 Abs. 1 bis Covid-19-Verordnung besondere Lage). Ausserdem gilt seit letzter Woche ein schweizweites Singverbot. Hier ebenfalls der Text aus den Richtlinien von kibesuisse.

Das schweizweite Singverbot ab dem 9. Dezember 2020 gilt explizit auch für die Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuung sowie die Tagesfamilienbetreuung. Singen ist ab dem 9. Dezember 2020 explizit drinnen und draussen bis auf Weiteres untersagt. Natürlich wissen wir, dass das Singverbot für die Kinder und ihre Betreuer gar nicht schön ist. Vielleicht finden sie neue Methoden den Kindern die Musik näher zu bringen. Z.B. Instrumente, Lieder ab CD hören.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vermittlerinnen oder das Inkasso.

U P D A T E   13. Mai 2020

Kaum geschrieben, schon braucht es Anpassungen. Bitte beachtet das aktualisierte Schutzkonzept:

Schutzkonzept Tagesfamilien Bezirk Affoltern (Stand 13. Mai 2020)

COVID-19 Empfehlungen BAG

Es gelten immer noch die grundsätzlichen Massnahmen des Bundes, insbesondere auch der Schutz von Mitarbeitenden. Deshalb müssen wir bis auf weiteres besonders gefährdete Betreuungspersonen von der Arbeit befreien (siehe auch Bestimmungen im Konzept!).

Das kantonale Amt für Jugend und Berufsberatung (ajb) hat präzisiert, dass die vom Regierungsrat beschlossenen Entschädigungen beschränkt sind auf den Zeitraum vom 16. März bis 10. Mai 2020.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vermittlerinnen oder das Inkasso.

U P D A T E   5. Mai 2020

Der Bund hat Lockerungsmassnahmen beschlossen. Ab Montag 11. Mai fängt u.a. die Schule wieder an. Die Regierung hat gefordert, dass jede Branche, jedes Geschäft und damit auch die Tagesfamilienorganisationen Schutzmassnahmen beschliessen. Deshalb haben auch wir, basierend auf einem Musterkonzept des Dachverbands kibesuisse, ein Schutzkonzept verfasst.

Schutzkonzept Tagesfamilien Bezirk Affoltern

Es gelten immer noch die grundsätzlichen Massnahmen des Bundes, insbesondere auch der Schutz von Mitarbeitenden. Deshalb müssen wir bis auf weiteres besonders gefährdete Betreuungspersonen von der Arbeit befreien.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vermittlerinnen oder das Inkasso.

U P D A T E   18. April 2020

Die Mitgliederversammlung vom 11. Mai ist abgesagt. Ein Verschiebungsdatum ist noch nicht fixiert.

INFORMATIONEN ZUM CORONAVIRUS

Liebe Betreuungspersonen
Liebe abgebenden Eltern

Das Thema ist allgegenwärtig und auch wir setzen uns mit diesem Thema aktiv auseinander und orientieren uns an den Vorgaben unseres Dachverbandes kibesuisse.

Wir halten uns an diese Vorgaben und bitten Sie alle die vom Bundesamt für Gesundheit vorgebenen Hygienemassnahmen einzuhalten sowie den angemessenen Umgang gemäss kibesuisse Merkblättern zu pflegen.

Aktuell halten wir an den angebotenen Strukturen fest, d.h. die Betreuung der Kinder findet im vereinbarten Rahmen statt. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlerin, wenn Sie andere Betreuungszeiten benötigen. Wir sind überzeugt, dass wir zusammen eine für alle Beteiligten gute Lösung finden werden.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich bitte an die Vermittlung oder an das Inkasso. Wir sind für Sie da.