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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Abgebende Eltern

Mit dem Vertragsabschluss werden Sie automatisch und obligatorisch Vereinsmitglied. Erst als Mitglied können Sie die Leistungen und Vorteile unseres Vereins in Anspruch nehmen und Ihre Stimme an der MV geltend machen.
Die Vermittlungsgebühr wird im Voraus fällig und beträgt CHF 150.–. Es ist jedoch keine Garantie, dass ein Vertrag zu Stande kommt.
Jede Bezirksgemeinde hat mit dem Verein Tagesfamilien Bezirk Affoltern eine Leistungsvereinbarung unterschrieben. Je nach Gemeinde kommt ein anderes Tarifmodell zur Anwendung. Weiter Details finden Sie hier (Rubrik Tarifmodell).

Optimalerweise spätestens 4 Monate vor Betreuungsbeginn.

Betreuungspersonen

Der Lohn der Tageseltern wird bis spätestens 20. des Folgemonats vergütet.
Ja, dieser wird im 1. Quartal zusammen mit der Rechnung verschickt.
Die Arbeitsrapporte sind bis spätestens am 3. Arbeitstag im Folgemonat im tagiNet freizugeben.

Ja, die Vermittlungsgebühr fällt bei jeder Vermittlung an.